16. Tatkomponenten 16.1. Objektive Tatkomponenten a) Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Die Anklageschrift ging von einem hypothetischen Deliktsbetrag von CHF 92‘820.00 aus, berechnet auf der Basis eines monatlichen Rentenbetrages von CHF 1‘547.00 über den Zeitraum von fünf Jahren bis zur Aufhebung der Rente im Rahmen einer Revision von Amtes wegen. Nach Ansicht der Kammer muss jedoch die Bezifferung des hypothetischen Deliktsbetrages offengelassen werden.