vgl. auch BVGer C-6400/2009, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.01.2012, E.4). Damit stellt sich für den vorliegenden Fall die Frage, ob die IV-Stelle Bern nicht bereits gestützt auf die Ergebnisse der Untersuchung von Dr. W.________ oder jedenfalls spätestens gestützt auf die Feststellungen im Gutachten der Dres. R.________/S.________ vom 24.06.2010 das Leistungsbegehren wegen Verlet-