Dadurch, dass A.________ sein Verhalten nicht änderte, konnten die Gutachter den gordischen Knoten zwischen allfälligen hirnorganisch bedingten neuropsychologischen Defiziten, rein aggravierendem/ simulierendem Verhalten und einer möglichen psychische Störung auf normalem Weg nicht lösen – und zwar aus einem einzigen Grund: wegen der fehlenden Kooperation A.________s. Daher war schliesslich eine BvO notwendig, um Klarheit zu erhalten. Daraus ergibt sich, dass A._____