Der Beschuldigte nutzte diesen Umstand denn auch aus. Dabei benötigte er nicht einmal spezielle intellektuelle Fähigkeiten, um zu täuschen. Es genügte schlicht, dass er nicht kooperierte, sich begriffsstutzig zeigte, vorgab sich nicht erinnern zu können, immer wieder Beschwerden beklagte und damit so tat, als würde er tatsächlich in erheblichen Massen an den Folgen des Unfalls leiden. Er musste wegen dem Ereignis des Unfalls kein komplexes Verhal-