Den Ausführungen der Vorinstanz ist im Weiteren zu folgen. Die Vorgehensweise des Beschuldigten war relativ einfach. Mit Validitätsprüfungen konnten die untersuchenden Spezialisten denn auch sehr schnell feststellen, dass die gemachten Angaben kaum zutreffend sein konnten. Es war denn auch in der Tat zu erwarten, dass die angewandte Methodik und die verwendeten Testungen entsprechende Fehlleistungen und Manipulationsversuche aufzudecken vermögen.