Diese ergaben wie bereits ausgeführt, dass beim Beschuldigten als Unfallfolge höchstens noch leichtgradige hirnorganische Störungen bestehen, welche jedoch keine Arbeitsunfähigkeit begründen. Eine psychiatrische Störung, welche das widersprüchliche Verhalten des Beschuldigten in Testsituationen erklären würde, wurde mittels des ebenfalls folgerichtigen Gutachtens des FPD ebenfalls verneint. Als einzige Erklärung für das durch den Beschuldigten gezeigte Verhalten bleibt somit eine bewusste Täuschung.