nichts von den Ergebnissen der IV-Abklärung wussten, zumal diese Problematik im Bericht vom 14.09.2011 mit keinem Wort erwähnt wurde. Aufgeführt ist darin lediglich der Umstand, dass zwischenzeitlich die beruflichen Wiedereingliederungsmassnahmen eingestellt worden seien. Somit hatten die Ärzte des AC.________ (Spital) gar keinen Anlass, die eigenen Feststellungen kritisch zu hinterfragen. Anders sieht dies offenbar heute aus: Dr. AB.________, welche seit dem 05.11.2013 die neue Hausärztin von A.________ ist, erklärte am 09.12.2014 fremdanamnestisch gegenüber der gerichtlichen Sachverständigen, dass sie A.________ erneut beim AC.