Dabei zeigte er sich überrascht. Er räumte ein, dass im Video ein normales Verhalten zu sehen sei. Insbesondere würde sich der Beschuldigte im Gespräch normal und angeregt verhalten (pag. 425). Die Vorinstanz führte richtig aus, dass Dr. P.________ genau diese Hypothese in den Raum warf, welche sich aus der forensisch psychiatrischen Literatur zur Simulation bzw. Aggravation ergebe und in der schwierigen Abgrenzung zu den artifiziellen Störungsbildern bestehe.