422 i.V.m. pag. 195). Dr. P.________ führte aus, er habe als behandelnder Arzt einen anderen Zugang zum Patienten und im Gegensatz zu den Gutachtern Dres. R.________ und S.________ habe er den Beschuldigten über längere Dauer begleitet. Daher wisse er, dass der Beschuldigte noch Restsymptome aus dem Unfall habe (pag. 423). Das Gutachten habe sich zu wenig damit auseinandergesetzt, warum sich der Beschuldigte bei den Testungen so besonders verhielt (pag. 423). Ein möglicher Erklärungsansatz sei eine neurotische, bzw. konversive oder dissoziative Störung aus dem Kapitel F4 des ICD-10 (pag.