___ sich auf Vorhalt der Videos erstaunt zeigte über das Verhalten des Beschuldigten (pag. 425). Die BvO wurde (nicht zuletzt aus Gründen der Verhältnismässigkeit) zwar nur an einigen Tagen innerhalb des Monats Juni 2010 durchgeführt und ist demzufolge eine Momentaufnahme. Sie zeigt aber im Beobachtungszeitraum ein konstantes Verhalten des Beschuldigten, das den Vorwurf der Simulation/Aggravation erhärtete. Die Schlussfolgerungen der beiden Gutachter Dres.