11 Beschuldigten während den Explorationen. Von der von ihm wiederholt geschilderten Antriebslosigkeit und fehlender Lebensfreude ist namentlich in den beobachteten Sozialkontakten nichts zu sehen. Mit der geltend gemachten eingeschränkten Konzentrationsfähigkeit nicht vereinbar erscheint insbesondere das Autofahren, namentlich die längeren, zügigen Fahrten nach Bern. Anzumerken ist, dass auch der behandelnde Psychiater Dr. P.________ sich auf Vorhalt der Videos erstaunt zeigte über das Verhalten des Beschuldigten (pag.