Zusätzlich liess er die Hypothese eine psychiatrische Problematik offen. (...) Die wissenschaftliche Beurteilung und die Schlussfolgerungen von Dr. R.________ sind damit für das Gericht nachvollziehbar und glaubhaft. Dr. S.________ hatte die Aufgabe den Sachverhalt aus psychiatrischer Sicht zu beurteilen, d.h. jene Lücken zu schliessen, die Dr. R.________ offen lassen musste. Mithin hätte er prüfen sollen, ob das Verhalten von A.________ durch eine psychische Erkrankung erklärt werden kann. Diese Aufgabe konnte er indessen nicht erfüllen. In seinem Teil des Gutachtens ist damit ein einziger Satz entscheidend (pag.