Diese einzelnen Handlungen fielen gerade deshalb auf, weil sie laufend zunahmen und im Widerspruch zu anderen Verhaltensweisen des Beschuldigten standen. So ergaben sich im Gesamtbild während den Arbeitstrainings erste Hinweise auf Aggravation und Simulation, welche auch im Einklang mit dem Bericht von Dr. W.________ standen. Auf Grund dieser Hinweise wurde von der IV-Stelle die Begutachtung durch Dres. R.________/S.________ in die Wege geleitet. Es ist somit zusammenfassend festzuhalten, dass das täuschende Verhalten mit der Z.________-Abklärung am 25. Oktober 2008 seinen Anfang nahm.