44ff.). Einzelne isolierte Handlungen anlässlich der Z.________-Abklärung oder beim X.________-Training mögen durchaus erklärbar sein, so kann beispielsweise eine Stimmungsschwankung oder auch eine Abwesenheit für einen Arztbesuch. In casu sind jedoch die einzelnen Handlungen in den Arbeitstrainings nicht isoliert zu betrachten. Diese einzelnen Handlungen fielen gerade deshalb auf, weil sie laufend zunahmen und im Widerspruch zu anderen Verhaltensweisen des Beschuldigten standen.