So zeichnete sich nach der 5. Arbeitswoche ab, dass der Beschuldigte mehrfach zu spät kam, sich krank meldete, eigenmächtig Pausen einlegte, sich bei der Arbeit langsamer bewegte, unsorgfältig arbeitete, unmotiviert und uninteressiert wirkte. Dieses Verhalten stand nicht nur im Widerspruch zum Verhalten in den vorangehenden vier Arbeitswochen, sondern auch zu jenem während den ordentlichen Arbeitspausen, in denen er im Vergleich zur Arbeit mehr Bewegung und Gestik zeigte (pag. 44ff.).