Beiden Stellen ist unabhängig voneinander ein widersprüchliches Verhalten aufgefallen. Auch im darauffolgenden X.________- Arbeitstraining wurden dann beim Beschuldigten erneut veränderte Arbeitsweisen festgestellt. In den ersten vier Arbeitswochen zeigte er ein anderes Bild von sich als im Anschluss an einen Ferienaufenthalt im AH.________ ab der 5. Arbeitswoche. So zeichnete sich nach der 5. Arbeitswoche ab, dass der Beschuldigte mehrfach zu spät kam, sich krank meldete, eigenmächtig Pausen einlegte, sich bei der Arbeit langsamer bewegte, unsorgfältig arbeitete, unmotiviert und uninteressiert wirkte.