32ff.). Ebenfalls fiel während der Z.________-Abklärung ein inkonsistentes Verhalten auf. So zeigte der Beschuldigte unterschiedliche Bilder am Arbeitsplatz: ein Tag war er unauffällig und motiviert am Arbeiten, am anderen Tag erschien er unvorhergesehen und schwer nachvollziehbar eingebrochen. Konfrontiert mit seinem inkonsistenten Verhalten wurde er rot im Gesicht, stotterte und verteidigte sich aggressiv (pag. 39f.). Die Z.________-Mitarbeiter dokumentierten das augenfällige Verhalten des Beschuldigten und konfrontierten ihn auch damit.