Bereits bei der Z.________-Abklärung zeigten sich erste Auffälligkeiten, die den Zuständigen vor Ort nicht unbemerkt blieben. So verhielt sich der Beschuldigte beispielsweise während den allgemeinen Arbeitspausen energievoll, laut im Gespräch mit anderen, witzig und unauffällig, während er während der Arbeitszeit stark verlangsamte Leistungen zeigte, häufige Unterbrüche und Liegepausen einlegte mit der Begründung, er habe Kopfschmerzen und könne sich nicht mehr konzentrieren, sich wiederholt wegen schlechtem Gesundheitszustand abmeldete und während der Arbeitszeit zahlreiche Arzt und andere Termine wahrnahm, etc. (pag. 32ff.).