7 Vorwurf der Simulation/Aggravation nicht zu entkräften. Auch die oberinstanzlich eingereichte Gedankenzusammenstellung des Beschuldigten (pag. 705f.) vermögen den Vorwurf der Simulation/Aggravation nicht zu entkräften. 10.2. Anmeldung vom 16. September 2007 zum Bezug von IV-Leistungen