9. Beweismittel Die Vorinstanz hat vorab die unbestrittene Vorgeschichte (Unfall mit neurologischer Rehabilitation und IV-Anmeldung vom 16. September 2007, pag. 602ff.) wiedergegeben. Sie hat weiter die Abklärungen der IV-Stelle des Kantons Bern (Abklärung berufliche Abklärungsstelle „Z.________“ Burgdorf, Neuropsychologische Unter-