und Dr. S.________); - dies alles in der Absicht, dass die begutachtenden Ärzte und abklärenden Personen hinsichtlich des Umfangs der Einschränkung seiner Arbeitsfähigkeit zu einem falschen Schluss gelangen und ihm folglich eine volle Invalidenrente zugesprochen werden würde. Gestützt auf einen monatlichen Rentenbetrag im Zeitpunkt der Anmeldung von CHF 1'547.00 ging die Anklage von einem hypothetischen Deliktsbetrag von CHF 92'820.00 aus (Annahme Aufhebung der Rente im Rahmen einer Revision von Amtes wegen nach 5 Jahren).