In der Anklageschrift vom 11. Juli 2013 wurde dem Beschuldigten zusammengefasst vorgeworfen (pag. 372ff.), er habe sich des versuchten Betruges z.N. der IV- Stelle Bern schuldig gemacht, indem: - er im IV-Anmeldeformular vom 16. September 2007 wahrheitswidrig angegeben habe, er sei wegen seiner Behinderung dauernd und regelmässig auf lebenspraktische Begleitung angewiesen und - indem er bei verschiedenen ärztlichen und psychologischen Untersuchungen sowie im Arbeitstraining systematisch seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beschwerden physischer und psychischer Natur übertrieben habe und