Das Leistungsbegehren des Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 11. April 2011 von der IV-Stelle abgewiesen. Dieser Entscheid wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts am 17. November 2011 (pag. 143) und letztinstanzlich mit Urteil des Bundesgerichts vom 30. Juli 2012 bestätigt (pag. 197). Die IV-Stelle hatte bereits am 9. August 2011 Strafanzeige gegen den Beschuldigten eingereicht (pag. 2ff.), was zur Eröffnung des Strafverfahrens wegen versuchten Betrugs führte.