6. Einführende Bemerkungen Der Beschuldigte erlitt am 6. Mai 2007 bei einem Verkehrsunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Aufgrund dessen befand er sich während über drei Monaten in Spitalpflege und in Rehabilitation, bevor er am 21. August 2007 nach Hause entlassen werden konnte unter Weiterführung einer ambulanten Therapie. Am 16. September 2007 erfolgte die Anmeldung zum Bezug von IV-Leistungen (vgl. Tabelle Chronologie, vorinstanzliches Motiv pag. 604). Das Leistungsbegehren des Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 11. April 2011 von der IV-Stelle abgewiesen.