3 geheissen wurde durch den Gerichtspräsidenten damals allerdings die beantragte Befragung von Dr. P.________, behandelnder Psychiater des Beschuldigten/Berufungsführers. Die Mehrheit der erneut beantragten Zeugen stammen aus dem engsten familiären Umfeld des Beschuldigten/Berufungsführers. In wie weit sie zu den sich stellenden beweisrelevanten Fragen ergänzende Angaben machen könnten, ist nicht ersichtlich. Von den ebenfalls als Zeugen beantragten N.________ und O.___