2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten am 1. September 2015 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 640). Mit Verfügung vom 13. November 2015 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 597ff., 650f.). Hierauf reichte Rechtsanwalt B.________ am 2. Dezember 2015 bei der 1. Strafkammer des Obergerichts form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein und erklärte die vollumfängliche Berufung (pag.