Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à CHF 40.00, ausmachend total CHF 12‘000.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren. Weiter wurden dem Beschuldigten die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 21‘485.70 inkl. Kosten für die schriftliche Urteilsbegründung auferlegt und das amtliche Honorar der amtlichen Verteidigung festgesetzt (pag. 592ff.).