1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 25. August 2015 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) schuldig erklärt des versuchten Betrugs, begangen in der Zeit von 16. September 2007 bis 11. April 2011 in Thun, Bern, Burgdorf, Basel und anderswo zum Nachteil der IV-Stelle des Kantons Bern. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen à CHF 40.00, ausmachend total CHF 12‘000.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren.