VII. Verfügungen Dem zuständigen Bundesamt ist die vorzeitige Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG) zu erteilen. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst ist die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erfassten biometrischen erkennungsdienstlichen Daten zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 19 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: