Das volle Honorar beträgt CHF 12‘392.90 bzw. CHF 4‘187.15 (Art. 17 Bst. f PKV). Entsprechend der Tragung der Verfahrenskosten ist die Beschuldigte verpflichtet, dem Kanton Bern die ihrer amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin B.________, ausgerichtete