44 StGB von zwei Jahren. Abermals würde zudem das eingangs erwähnte Verbot der reformatio in peius einer anderen Würdigung entgegenstehen. Gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Geldstrafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Art. 106 StGB verbunden werden. Die Vorinstanz hat auf das Aussprechen einer Verbindungsbusse verzichtet. Daran ist die Kammer ebenfalls aufgrund des Verschlechterungsverbots gebunden. 17 V. Zivilpunkt