Es scheint unbestritten, dass die Parteien über ihre Gesamteinnahmen und -ausgaben für den gemeinsam betriebenen Rallyesport keine Buchhaltung führten. Die Beschuldigte sagte aus, sie habe insgesamt um die CHF 80‘000.00 in den Rallyesport investiert (pag. 290, Z. 292 f.). Auch ist sie der Meinung, unter dem Strich mehr Geld für den Rallyesport ausgegeben zu haben als der Straf- und Zivilkläger (pag. 289, Z. 284). Der Straf- und Zivilkläger seinerseits erklärte, die finanzielle Situation habe nie abschliessend geklärt werden können. Er schliesse daher nicht aus, dass er der Beschuldigten aus der Rallye-Zeit noch etwas schulde (pag. 283, Z. 24 ff.).