116, Z. 21 ff.). Dieser hat zudem ausgesagt, er glaube, dass ihm der Straf- und Zivilkläger das betreffende MMS auf seinem Handy gezeigt habe (pag. 116, Z. 49 f.). Das Foto des Einzahlungsbelegs wurde zwar von der Beschuldigten ohne Kommentar zwischen SMS-Nachrichten in einem anderen Zusammenhang übermittelt, sie wies jedoch in einer späteren SMS-Konversation ausdrücklich auf den Beleg hin. Als der Bruder des Straf- und Zivilklägers am 6. Oktober 2011 meldete, es sei kein Geld auf seinem Konto eingetroffen (pag. 61), teilte der Straf- und Zivilkläger dies am 7. Oktober 2011 per SMS der Beschuldigten mit. Diese schrieb in ihrer Antwort, laut