9 eine Person aus K.________ (c/o Garage H.________) aufgeführt (pag. 35). Der Strafund Zivilkläger schenkte den Beteuerungen der Beschuldigten offensichtlich Glauben, weshalb er sich dann über seinen Anwalt im Januar 2012 zunächst nochmals an die Garage H.________ wendete. Wie die Vorinstanz sieht auch die Kammer die Glaubhaftigkeit der Aussage des Straf- und Zivilklägers zur nicht erfolgten Geldübergabe nicht dadurch beeinträchtigt, dass er gemäss Akten erst im August 2011 nach dem Verkaufserlös des Fiat Abarth zu fragen begann.