Die Aussagen des Straf- und Zivilklägers, wonach keine Geldübergabe stattfand, werden untermauert durch die vorliegenden SMS und E-Mail (pag. 49 ff.). Diesen ist zu entnehmen, dass der Straf- und Zivilkläger die Beschuldigte im Zeitraum von August bis November 2011 wiederholt nach dem Verbleib des Geldes aus dem Verkauf des Fiat Abarth fragte. Die Beschuldigte wich konkreten Fragen jeweils aus und liess den Straf- und Zivilkläger im Glauben, die Garage bzw. eine gewisse Drittperson habe die Rechnung nicht beglichen und gab immer wieder an, sie werde sich darum kümmern.