8 von der Beschuldigten behauptet, persönlich gesehen haben. So hätte die Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger die zahlreichen Neuigkeiten doch in diesem Fall mündlich und nicht per E-Mail mitgeteilt. So schrieb sie in der E-Mail denn auch noch Folgendes: Mir stellt sich jetzt die Frage, ob es Sinn macht, das ich Heute Abend wegen den Kleider und 1 Teil der Kleber extra zu Dir komme? Denn Rest kann ich ja eh alles erst Morgen abholen!!!