So sagte er beispielsweise in seiner Einvernahme vom 23. April 2013, die Aussagen der Beschuldigten würden zum Teil stimmen und zum Teil nicht. Was zum Beispiel nicht stimme, sei, dass sie ihm die CHF 28‘000.00 in bar übergeben habe (pag. 120, Z. 20 ff.). Vom 25. Mai 2011, dem Tag, an dem die Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger das Geld übergeben haben will, finden sich in den Akten ein SMS-Austausch zwischen den Parteien und eine E-Mail der Beschuldigten an den Straf- und Zivilkläger. Der betreffende SMS- Austausch wurde von der Beschuldigten selbst eingereicht (pag. 75 f.). Das Verfassen der betreffenden E-Mail (pag. 57) hat sie anlässlich der Hauptverhandlung bestätigt (pag. 291,