5 schuldigten geleisteten Zahlungen und im Wissen, dass er bei der Liquidation der einfachen Gesellschaft wohl seinerseits der Beschuldigten noch etwas schulden würde, habe er sich zur Einreichung der vorliegend zu beurteilenden Strafanzeige entschlossen. Weiter sei aktenkundig, dass der Straf- und Zivilkläger mit Schreiben seines Rechtsvertreters vom 12. Januar 2012 (pag. 39) beim Garagisten die Herausgabe des Verkaufserlöses für den Fiat Abarth verlangt habe.