Die Beschuldigte sei emotional vom Strafund Zivilkläger abhängig gewesen. Der Straf- und Zivilkläger habe zur Rückzahlung des Darlehens seines Bruders Geld benötigt und im Wissen darum, dass die Beschuldigte die Aushändigung des Verkaufserlöses des Fiat Abarth an ihn nicht werde belegen können, das Schlichtungsverfahren eingeleitet. Als er dann von der Schlichtungsvorsitzenden darauf hingewiesen worden sei, dass in zivilrechtlicher Hinsicht die einfache Gesellschaft der Parteien zu liquidieren sei, sowie nach dem Erhalt der Zusammenstellung der von der Be-