10. Vorbringen der Parteien 10.1 Berufungsbegründung der Beschuldigten Die Verteidigung wendet gegen das Beweisergebnis der Vorinstanz im Wesentlichen ein, diese habe in ihrer Würdigung der Art der Zusammenarbeit und dem zivilrechtlichen Gesellschaftsverhältnis (einfache Gesellschaft) zwischen der Beschuldigten und dem Strafund Zivilkläger fälschlicherweise keine bzw. nur eine marginale Bedeutung zugemessen.