Danach soll sie den von der Poststelle abgestempelten Einzahlungsbeleg verfälscht haben, indem sie die Zahlenfolge 2 8 0 0 vor die quittierte Zahl 5 schrieb. Den verfälschten Einzahlungsbeleg über den Betrag von CHF 28‘005.00 soll sie in der Folge dem Straf- und Zivilkläger zu ihrer Entlastung entgegengehalten und behauptet haben, der Erlös aus dem Verkauf des Fiat Abarth sei an seinen Bruder überwiesen worden, bei welchem der Straf- und Zivilkläger noch Schulden aus einem Privatdarlehen hatte. 7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt