II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Vorwürfe Der Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift (pag. 247 f.) vorgeworfen, den ihr vom Straf- und Zivilkläger zwecks Verkauf anvertrauten Personenneuwagen Fiat Cinquecento 500 Abarth 135 T-Jet an die Garage H.________ geliefert zu haben. Diese soll ihr dafür am 24. Mai 2011 Bargeld in der Höhe von CHF 28‘000.00 übergeben haben, welches sie in der Folge nicht wie vereinbart an den Straf- und Zivilkläger weitergeleitet, sondern sich zur unrechtmässigen Bereicherung angeeignet haben soll. Weiter soll die Beschuldigte am