5. Oberinstanzliche Beweisergänzungen In ihrer Berufungserklärung vom 7. Dezember 2015 beantragte Rechtsanwältin B.________ die Durchführungen ergänzender Einvernahmen der Beschuldigten und des Straf- und Zivilklägers (pag. 455). Rechtsanwalt E.________ beantragte mit Eingabe vom 16. Dezember 2015 die Abweisung des Beweisantrags (pag. 464). Mit Verfügung vom 17. Dezember 2015 wies die Verfahrensleitung den Beweisantrag der Beschuldigten ab (pag. 467 f.). Von Amtes wegen wurden ebenfalls mit Verfügung vom 17. Dezember 2015 ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ein aktueller Strafregisterauszug der Beschuldigten eingeholt (pag. 468).