Rechtsanwalt E.________ beantragte in seiner Stellungnahme namens des Straf- und Zivilklägers Folgendes: 1. Die Berufung der Berufungsführerin vom 16. Juli 2015 gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. Juli 2015 sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. Juli 2015 sei vollumfänglich zu bestätigen. unter Kosten- und Entschädigungsfolge.