Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Weiter wurde die Beschuldigte im Zivilpunkt zur Bezahlung von CHF 28‘000.00 Schadenersatz zuzüglich fünf Prozent Zins seit dem 25. Mai 2011 an den Straf- und Zivilkläger verurteilt (pag. 397 ff.).