1. Erstinstanzliches Urteil Am 16. Juli 2015 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) der Veruntreuung sowie der Urkundenfälschung schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 20.00, ausmachend total CHF 3‘600.00, sowie zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 18‘245.70 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) und einer Entschädigung an D.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilkläger) von CHF 15‘498.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben.