(Einzelunternehmen) auf mindestens CHF 20‘000.00 stellt keinen genügenden Nachweis für den konkreten (zivilrechtlichen) Schaden dar. Hilfsweise kann aber auf eine andere Heckenpflanze in der Offerte zurückgegriffen werden, wobei aus Gründen der Schadensminderungsobliegenheit hier nur die billigste Pflanze, die «Carpinus bentulus Hainbuche» infrage kommt. Das Gesagte bedeutet für die konkrete Schadenshöhe was folgt: Der Totalbetrag der Offerte beträgt ohne die Pflanzen inklusive Mehrwertsteuer CHF 11‘526.95. Dazu kommen CHF 1‘362.20 für die «Carpinus bentulus Hainbuche» zuzüglich 8% Mehrwertsteuer (CHF 109.00).