herbeigeführten Schaden von rund CHF 1‘690.00 (allenfalls rund CHF 1‘880.00) als dem Verschulden angemessen (Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 10 476 vom 14. April 2011 E. V.7); in einem Urteil vom 29. August 2014 kam sie zum Schluss, dass für die im Rahmen einer Einbruchserie verursachten Sachbeschädigungen mit einem gesamten Schaden von ca. CHF 40‘000.00 – unter Berücksichtigung, dass die Sachbeschädigungen nicht das eigentliche Handlungsziel darstellten – eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 4 Monate angemessen sei (woraus hervorgeht, dass – aufgrund der Praxis, die Einsatzstrafe um rund zwei Drittel der hypotheti-