Die Privatklägerin erlitt nämlich auch einen (immateriellen) Schaden als Mieterin der Liegenschaft, indem einerseits die Ansehnlichkeit der Liegenschaft herabgesetzt wurde und andererseits der vorher durch die Hecke bestehende Lärm-, Sicht- und Schmutzschutz zur teils lärmigen K.________strasse und zur Nachbarparzelle zerstört wurde. Diese erhebliche Beeinträchtigung des Gartens, v.a. des Gartensitzplatzes, in Ansehnlichkeit und Erholungsfunktion geht klar aus den Akten hervor, insbesondere aus den stimmigen Feststellungen in der Verkehrswertschätzung der Firma O.________ (Einzelunternehmen) und den in den Akten befindlichen Fotos.