Hinzu kommt, dass nebst der durch die Zerstörung der Thujahecke und der Beschädigung der vier Tannen unmittelbar herbeigeführten Beeinträchtigung von fremdem Eigentumsrecht auch ein fremdes Gebrauchs- und Nutzungsrecht von den Handlungen des Beschuldigten betroffen war. Die Privatklägerin erlitt nämlich auch einen (immateriellen) Schaden als Mieterin der Liegenschaft, indem einerseits die Ansehnlichkeit der Liegenschaft herabgesetzt wurde und andererseits der vorher durch die Hecke bestehende Lärm-, Sicht- und Schmutzschutz zur teils lärmigen K.________strasse und zur Nachbarparzelle zerstört wurde.